2. Flächennutzungsplanänderung "Kleine Breite"; Gemarkung Geisingen
Das Landratsamt Tuttlingen hat die am 17.07.2024 vom Gemeindeverwaltungsverband Immendingen-Geisingen in öffentlicher Sitzung beschlossene 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Kleine Breite", Gemarkung Geisingen mit Entscheidung vom 16.09.2024, Aktenzeichen 50/lk, aufgrund von § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Lage und Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanänderung sind aus dem folgenden Ubersichtsplan ersichtlich.

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Kleine Breite", Gemarkung Geisingen wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung am Sitz des Gemeindeverwaltungsverbandes im Rathaus Geisingen - Außenstelle Bauamt - Hauptstraße 15, 78187 Geisingen und im Rathaus Immendingen, Schlossplatz 2, 78194 Immendingen
während der üblichen Dienennutzungsplanststunden eingesehen werden. Jedermann kann die 2. Flächennutzungsplanänderung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen (§ 6 Abs. 5 BauGB). Die Unterlagen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes werden gemäß § 6 a Abs. 2 BauGB auf der Homepage der Stadt Geisingen unter https://www.geisingen.de/flaechennutzungsplan und der Gemeinde Immendingen unter https://www.immendingen.de/Startseite/wirtschaft+_+bauen/bauen+in+immendingen.html sowie im zentralen Internetportal des Landes eingestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß §215 Abs. 1 BauGB eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach §214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband Immendingen-Geisingen mit Sitz im Rathaus Geisingen,
Hauptstraße 36, 78187 Geisingen oder im Rathaus Immendingen, Schlossplatz 2, 78194 Immendingen geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen (§215 Abs. 1 BauGB).
Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht:
Nach § 4 Abs. 4 i.V.m. § 4 Abs. 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gelten Flächennutzungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund derGemeindeordnung erlassenen Bestimmungen zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung der Genehmigung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden sind.
Ist eine Verletzung der nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Immendingen, 25. September 2024
gez. Manuel Stärk
Verbandsvorsitzender
Typ | Name | Datum | Größe |
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01. FNP-Änderung Kleine Breite - Zusammenfassende Erklärung 17.07.2024 - ergänzt um Datum Wirksamkeit (2 MB) | 27.09.2024 | 2 MB | |
02. FNP-Änderung Kleine Breite - Begründung und Umweltbericht 17.07.2024 (568 KB) | 27.09.2024 | 568 KB | |
03. FNP-Änderung Kleine Breite - Planteil 17.07.2024 (796 KB) | 27.09.2024 | 796 KB | |
04. FNP-Änderung Kleine Breite - Öffentliche Bekanntmachung (801 KB) | 27.09.2024 | 801 KB |