Lärmaktionsplan

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie besteht für die Gemeinden die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für Straßenwege oberhalb einer definierten Verkehrsmenge von bspw. 8.200 Fahrzeugen/Tag.
Die Lärmaktionsplanung ist im 5-Jahres Turnus zu aktualisieren.

Lärmaktionsplan, vierte Runde (2024)

folgende Unterlagen sind zum Lärmaktionsplan, vierte Runde verlinkt:

Lärmaktionsplan, dritte Runde (2020)

folgende Unterlagen sind zum Lärmaktionsplan, dritte Runde verlinkt: