Bodenrichtwerte 2023

Stand: 01.07.2023

Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt nach § 193 BauGB durch die Gutachterausschüsse gemäß § 196 BauGB u. a. hat die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Südlicher Landkreis Tuttlingen die Bodenrichtwerte 2023 nach den geltenden Bestimmungen zum 30.06.2023 mit Stichtag 01.01.2023 festgestellt.
 
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land, gegebenenfalls auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden.
 
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Sie dienen als Vergleichswert und sollen ein Bild von den am Markt vorherrschenden Tendenzen geben.
 
Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
 
Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen – wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt - bewirken in der Regel entsprechende Korrekturen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
 
Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen. Sie berücksichtigen die flächenhaften Auswirkungen des Denkmalschutzes nicht.
 
Die ermittelten Richtwerte 2023 für den Bereich der Gemeinde Immendingen wurden von der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Südlicher Landkreis Tuttlingen in der Tagespresse durch Amtliche Bekanntmachung der Öffentlichkeit bekanntgegeben. Die Richtwertunterlagen werden vom 17. Juli 2023 für die Dauer eines Monats durch Auslegung im Bürgerservice der Gemeinde Immendingen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
 
Die entsprechenden Bodenrichtwertkarten und Aufstellungen 2023 können direkt auf dem amtlichen Bodenrichtwertinformationssystem für Deutschland BORIS-D unter BORIS-D – Bodenrichtwerte Deutschland (bodenrichtwerte-boris.de) bzw. für Baden-Württemberg unter https://www.gutachterausschuesse-bw.de abgerufen werden. 

Ebenso besteht die Möglichkeit, direkt im Anschluss die entsprechenden Richtwertkarten und Aufstellungen zum Stichtag 30.06.2023 einzusehen: