Pressemeldungen

Ergebnisse aus der Informationsveranstaltung zum Thema kommunales Starkregenrisikomanagement für das gesamte Gemeindegebiet Meldung vom 12. Dezember 2024

Am Dienstag, 10.12.2024, fand in der Donauhalle eine Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger zum Thema kommunales Starkregenrisikomanagement statt.
Folgende Ergebnisse wurden in der Informationsveranstaltung vorgetragen und erläutert.
 
Anhand von Starkregengefahrenkarten wurde auf die jeweiligen Ortsteile und den Kernort eingegangen, bei dem die Eigentümer persönlich Fragen zu ihren Objekten stellen konnten und diese auch fachlich beantwortet wurden.
  
Die Gemeindeverwaltung Immendingen führt für das gesamte Gemeindegebiet das sog. Starkregenrisikomanagement nach Leitfaden des Landes Baden-Württemberg durch. Veranlasst wurde dieses, vom Land mit 70% der Untersuchungskosten geförderte Programm durch Katastrophenereignisse wie z.B. das in Braunsbach 2016 und das Ereignis im Ahrtal 2021.
Dieses und auch die aktuellen Ereignisse zeigen eine neue Dimension von Überflutungsgefahren auch außerhalb von Gebieten mit Fließgewässern. Es zeigt sich auch, dass solche Ereignisse generell überall auftreten können und vor allem dann in einer Katastrophe enden, wenn niemand auf diese Gefahren wirklich vorbereitet ist. Und hier steckt auch eines der Hauptprobleme bei Starkregen, nämlich das der sehr kurzen bzw. von keinen Vorwarnzeiten.
Das Starkregenrisikomanagement ist nun dafür gedacht, allen Akteuren die notwendigen Informationen an die Hand zu geben. Die Starkregengefahrenkarten zeigen beispielsweise, wo welche Fließwege zu erwarten sind und wo diese wie tief und mit welcher Geschwindigkeit auftreten können. Eine weitere Karte zeigt z.B. die wichtigsten zu schützenden Gütern (Infrastruktur, Versorgungseinrichtungen, soziale Einrichtungen ...).
Ein wichtiger Teil des Starkregenrisikomanagement ist die Informationsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger. 
 
Diese ist speziell für Privatpersonen und Gewerbetreibende gedacht. Hintergrund dabei ist der im Wassergesetz verankerte Eigenschutz (Jedermannspflicht).
Um diesen überhaupt sinnvoll zu ermöglichen, stellt die Gemeindeverwaltung im Zuge der Informationsvorsorge die Starkregengefahrenkarten öffentlich zur Verfügung (https://www.immendingen.de/startseite/wirtschaft+_+bauen/starkregenrisikomanagement.html). Die Eigentümer der privaten Gebäude können aus den veröffentlichen Karten mit den Überflutungstiefen evtl. Ereignisse frühzeitig einschätzen und Maßnahmen ergreifen, die dem Schutz ihres Gebäudes dienen oder auch in der Planung eines Neubaus herangezogen werden können.
 
Ein herzliches Dankeschön für die konstruktive Zusammenarbeit an die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger. 
 

Ankündigung einer Gebührenanpassung zu den zentralen Abwassergebühren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr), den dezentralen Schmutzwassergebühren und den Wasserversorgungsgebühren für das Jahr 2025 – Bevorratungsbeschluss Meldung vom 19. Dezember 2024

Die Gemeinde Immendingen ist rechtlich verpflichtet, ihre zentralen Abwassergebühren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr), die dezentralen Schmutzwassergebühren und die Wasserversorgungsgebühren für das Jahr 2025 neu zu kalkulieren. Dies bedarf einer Gebührenkalkulation, die extern erstellt wird und eine umfangreiche Zuarbeit durch die Verwaltung erfordert.
 
Aufgrund der erfolgten Einführung der Doppik und der noch nicht erstellten Jahresabschlüsse des Jahres 2020 können die zur Kalkulation benötigten Unterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt und infolgedessen die Gebührenkalkulationen für 2025 nicht mehr im laufenden Kalenderjahr erstellt werden. Auch die Beschlussfassung über die neuen Gebührensätze kann zeitlich erst im kommenden Jahr erfolgen. Es ist vorgesehen, diese Beschlussfassung im ersten Halbjahr 2025 vorzunehmen. Die Abwassersatzung und die Wasserversorgungssatzung werden demnach rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft gesetzt.
 
Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich daraus Erhöhungen der Gebührensätze ergeben könnten. Falls es zu Gebührenerhöhungen kommt, könnte die zentrale Schmutzwassergebühr von 3,10 €/m³ auf bis zu 5,00 €/m³ (Erhöhung um 1,90 €/m³), die Gebühr für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung von 0,52 €/m² auf bis zu 0,80 €/m² (Erhöhung um 0,28 €/m²), die Gebühr für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung aus geschlossenen Gruben (ohne Transportkosten) von 3,12 €/m³ auf bis zu 6,00 €/m³ (Erhöhung um 2,88 €/m³), die Gebühr für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen (ohne Transportkosten) von 39,00 €/m³ auf bis zu 75,00 €/m³ (Erhöhung um 36,00 €/m³) sowie die Wasser-versorgungsgebühr von 2,30 €/m³ auf bis zu 4,20 €/m³ (Erhöhung um 1,90 €/m³) ansteigen ab dem 01.01.2025.
 

Verkürzte Öffnungszeit des Rathauses Meldung vom 06. Dezember 2024

Die Gemeindeverwaltung schließt am Donnerstag, dem 12. Dezember 2024, aufgrund einer dienstlichen Veranstaltung bereits um 17:00 Uhr. Um Beachtung wird gebeten. Vielen Dank.

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) Meldung vom 06. Dezember 2024

Gemeinde Immendingen
Landkreis Tuttlingen
 
 
Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer
(Hebesatzsatzung)
 
 
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Immendingen am 25.11.2024 folgende Satzung beschlossen:
 
 
1 Steuererhebung
 
Die Gemeinde Immendingen erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg.
 
Sie erhebt Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes von den stehenden Gewerbebetrieben mit Betriebsstätte in der Gemeinde Immendingen und den Reisegewerbebetrieben mit Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit in der Gemeinde Immendingen.
 
  2 Steuerhebesätze
 
Die Hebesätze werden festgesetzt
 
für die Grundsteuer
 
a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 470 v.H.,
 
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 470 v.H.,
 
für die Gewerbesteuer auf 340 v.H.
 
der Steuermessbeträge.
 
 
3 Geltungsdauer
 
Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Kalenderjahr 2025.
 
 
4 Grundsteuerkleinbeträge
 
Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 52 Abs. 2 des Landesgrundsteuergesetzes für
Baden-Württemberg werden fällig
 
am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt;
 
am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn
dieser 30 Euro nicht übersteigt.
 
 
5 Inkrafttreten
 
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
 
 
Hinweis:
 
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeinde-ordnung für Baden-Württemberg (GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
 
 
Immendingen, den 25.11.2024
 
gez.
Manuel Stärk
Bürgermeister
 

Abschießen von Böllern und Feuerwerkskörpern ist nur an Silvester erlaubt Meldung vom 19. Dezember 2024

Das Ordnungsamt der Gemeinde Immendingen weist darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Feuerwerkskörper/Knallkörper) nach § 23 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV) 
 
nur am 31. Dezember und am 1. Januar 
eines jeden Jahres gestattet ist (diese Einschränkung gilt nicht für Inhaber entsprechender Erlaubnisse oder Befähigungsscheine). Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Wir bitten Sie darum, dies zu beachten und vor dem Silvestertag sowie nach dem Neujahrstag keine Feuerwerkskörper/Knallkörper zu zünden.
 In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Knallkörpern verboten (§ 23 Abs. 1 der SprengV)!
 Ebenso ist daran zu erinnern, dass Personen unter 18 Jahren der Umgang (Aufbewahren und Abbrennen) von Feuerwerkskörpern/Knallkörpern (pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II) verboten ist. (§ 23 Abs. 2 Satz 2).
 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Abschießen von Böllern und Feuerwerkskörpern außerhalb von Silvester einer Genehmigung bedarf. Der Antrag auf Genehmigung ist beim Bürgerservice der Gemeinde Immendingen einzureichen. Die Gebühr hierfür beträgt 15,00 Euro.

Drückjagd in Ippingen Meldung vom 06. Dezember 2024

Am Samstag, 14. Dezember 2024, findet eine Drückjagd auf der Gemarkung Ippingen statt.
Wir bitten alle Waldbesitzer und -arbeiter sowie Spaziergänger an diesem Samstag, den Wald bis 14:30 Uhr aus Sicherheitsgründen den Jägern zu überlassen. Auf der Kreisstraße zwischen Bachzimmern und Ippingen sollten die Hinweisschilder „Jagdbetrieb“ beachtet und die Fahrgeschwindigkeit reduziert werden, da immer mit wechselndem Wild zu rechnen ist. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Geschenkideen für Weihnachten Meldung vom 12. Dezember 2024

Noch auf der Suche nach einem kleinen Weihnachtsgeschenk?

Wie wäre es mit einem „Immendinger Heimatkalender“, einem Buch über die Entstehung von Immendingen oder dem beliebten Gutschein „ImOrt“?
 
Auch für das Jahr 2025 hat die Gemeinde den begehrten Heimatkalender herausgegeben. Dieser ist wie gewohnt mit dem Veranstaltungskalender gekoppelt und enthält alle wichtigen Veranstaltungen für das kommende Jahr.
 
Für Buchliebhaber gibt es unseren Klassiker, die "Immendinger Chronik". In diesem Buch wird die Entstehungsgeschichte Immendingens erzählt.
 
Für alle, die sich nicht entscheiden können, ist der Gutschein "ImOrt" genau das Richtige. Der Betrag ist frei wählbar und der Gutschein kann bei über 45 Betrieben in ganz Immendingen und den Ortschaften eingelöst werden.
 
Sollten Sie noch Gutscheine zu Hause haben, beachten Sie bitte deren dreijährige Gültigkeit. Gutscheine aus dem Jahr 2021 können nur noch bis Ende Januar 2025 eingelöst werden!
 
Alle Artikel können im Bürgerservice der Gemeinde Immendingen zu den üblichen Öffnungszeiten erworben werden. Bitte beachten Sie, dass Sie den Gutschein "ImOrt" nur gegen Barzahlung erhalten. Wer mehrere Gutscheine auf einmal kaufen möchte, kann diese gerne unter der Telefonnummer 07462 24-228 vorbestellen.
 
 

Immendinger Heimatkalender Meldung vom 06. Dezember 2024

Auch für das Jahr 2025 gibt die Gemeinde wieder den beliebten Heimatkalender heraus. Der „Immendinger Bilderbogen“ ist wie gewohnt mit dem Veranstaltungskalender gekoppelt.
 
Der Heimatkalender kann bei der Postannahmestelle in der Schwarzwaldstraße 27 in Immendingen oder beim Bürgerservice der Gemeinde käuflich erworben werden. Der Stückpreis beträgt 6,00 €.

Peter Disch nach knapp 40 Jahren bei der Gemeinde Immendingen in den Ruhestand verabschiedet Meldung vom 06. Dezember 2024

Seit fast 30 Jahren als Bauhofleiter und Wassermeister tätig 
 
Am 27.11.2024 verabschiedete sich Peter Disch mit einem feierlichen und rauschenden Fest im Gasthaus Kreuz in Immendingen in den wohlverdienten Ruhestand. 
In seiner launigen Abschiedsrede wusste Peter Disch einige Anekdoten aus seiner knapp 40-jährigen Dienstzeit bei der Gemeinde Immendingen zu berichten. Er blicke freudig, aber auch mit ein klein wenig Wehmut auf den anstehenden Ruhestand. 
 
Auch die musikalische Begleitung kam an diesem Abend nicht zu kurz. Die „Werkskapelle“ der Gemeinde Immendingen unter der Leitung des neuen Bauhofleiters Hubert Butschle spielte Peter Disch ein kurzweiliges und tolles Lied unter gesanglicher Begleitung des kompletten Bauhofteams. 
 
Bürgermeister Manuel Stärk bedankte sich persönlich und im Namen der Gemeinde Immendingen für die geleistete hervorragende Arbeit von Peter Disch. Als Bauhofleiter war er immer an pragmatischen Lösungen orientiert, die er immer zum Wohle der Gemeinde versuchte zu finden. Knapp 40 Jahre beim selben Arbeitgeber sprechen für sich. 
 
Peter Disch begann seine Tätigkeit bei der Gemeinde Immendingen am 06.05.1985. Er trat als nebenamtlicher Abendhausmeister in den Dienst der Gemeinde Immendingen und betreute die neu erbaute Sporthalle. 

Als zum Ende des Jahres 1994 sowohl der Wassermeister wie auch der Bauhofleiter bei der Gemeinde in den Ruhestand traten, wurden beide Aufgabenbereiche in einer Stelle zusammengefasst. Um diesen Posten bewarb sich Peter Disch und wurde am 16.01.1995 eingestellt. Aufgrund der hohen zeitlichen Inanspruchnahme, die mit dieser Doppelfunktion zusammenhängt, musste er die bis dahin ausgeübte Nebentätigkeit als Abendhausmeister aufgeben. 

In der neuen Funktion war er die vergangenen knapp 3 Jahrzehnte tätig. Er war für die Leitung des Gemeindebauhofs und der Verantwortung für die Wasserversorgung in der Gemeinde Immendingen sowie mit der Unterhaltung der gemeindeeigenen Gebäude betraut. Daneben unterstützte er aufgrund seiner künstlerischen Begabung die Gemeinde regelmäßig bei der Gestaltung der Titelseite des Gemeindeblatts oder anderen Veröffentlichungen. 
 
Die Gemeinde Immendingen mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedankt sich ganz herzlich bei Peter Disch für die vergangenen knapp 40 Jahre und wünscht alles erdenklich Gute im Ruhestand. 

Deutsche Glasfaser bereitet Ausbau in Immendigen vor Meldung vom 19. Dezember 2024

Viele Bürgerinnen und Bürger in Immendingen haben sich für die Zukunftstechnologie Glasfaser und einen Vertrag mit Deutsche Glasfaser entschieden. Das positive Ergebnis der Vorvermarktungsphase ist einer der wichtigsten Grundsteine für den privatwirtschaftlichen Ausbau der Gemeinde. 
 
Deutsche Glasfaser ist nun dabei, einen Baupartner zur Umsetzung des Projekts in Immendigen zu finden. Gleichzeitig schreiten die Planungen für den Ausbau voran.
 
„Wir freuen uns, trotz des aktuellen gesamtwirtschaftliche Marktumfeld mit hohen Zinsen, gestiegenen Kosten und knappen Ressourcen die Planung des Ausbaus in Immendingen vorantreiben zu können. Unser Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger so schnell wie möglich an unser Glasfasernetz anzuschließen“, so Benjamin Staudt, Senior Manager kommunale Kooperation bei Deutsche Glasfaser. 
 
Vor und während der Bauarbeiten werden die Deutsche Glasfaser und der Baupartner sich eng mit der Gemeinde Immendingen abstimmen. 
 
Die Gemeinde Immendingen und Bürgermeister Manuel Stärk freuen sich ebenfalls über dieses positive Ergebnis und dass die Bürgerinnen und Bürger sich für die Zukunftstechnologie Glasfaser entschieden haben. 

Aus dem Gemeinderat Meldung vom 19. Dezember 2024

Der Gemeinderat traf sich zu seiner letzten Sitzung in diesem Jahr am vergangenen Montag. 
Traditionell wurde neben einigen weiteren Tagesordnungspunkten in dieser Sitzung der Haushaltsplan für das kommende Jahr 2025 beraten. 
Die Sitzung des Gemeinderates hatte folgende Beratungspunkte zum Gegenstand: 
 
Ankündigung einer Gebührenanpassung zu den zentralen Abwassergebühren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr), den dezentralen Schmutzwassergebühren und den Wasserversorgungsgebühren für das Jahr 2025 - Bevorratungsbeschluss
 
Die Gemeinde Immendingen ist rechtlich verpflichtet, ihre zentralen Abwassergebühren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr), die dezentralen Schmutzwassergebühren und die Wasserversorgungsgebühren für das Jahr 2025 neu zu kalkulieren. Dies bedarf einer Gebührenkalkulation, die extern erstellt wird und eine umfangreiche Zuarbeit durch die Verwaltung erfordert. 
Aufgrund der erfolgten Einführung der Doppik und der noch nicht erstellten Jahresabschlüsse des Jahres 2020 können die zur Kalkulation benötigten Unterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt und infolgedessen die Gebührenkalkulationen für 2025 nicht mehr im laufenden Kalenderjahr erstellt werden. Auch die Beschlussfassung über die neuen Gebührensätze kann zeitlich erst im kommenden Jahr erfolgen. Es ist vorgesehen, diese Beschlussfassung im ersten Halbjahr 2025 vorzunehmen. Die Abwassersatzung und die Wasserversorgungssatzung werden demnach rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft gesetzt. 
Die Verwaltung wies darauf hin, dass sich daraus Erhöhungen der Gebührensätze ergeben könnten. Falls es zu Gebührenerhöhungen kommt, könnte die zentrale Schmutzwassergebühr von 3,10 €/m³ auf bis zu 5,00 €/m³ (Erhöhung um 1,90 €/m³), die Gebühr für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung von 0,52 €/m² auf bis zu 0,80 €/m² (Erhöhung um 0,28 €/m²), die Gebühr für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung aus geschlossenen Gruben (ohne Transportkosten) von 3,12 €/m³ auf bis zu 6,00 €/m³ (Erhöhung um 2,88 €/m³), die Gebühr für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen (ohne Transportkosten) von 39,00 €/m³ auf bis zu 75,00 €/m³ (Erhöhung um 36,00 €/m³) sowie die Wasserversorgungsgebühr von 2,30 €/m³ auf bis zu 4,20 €/m³ (Erhöhung um 1,90 €/m³) ansteigen ab dem 01.01.2025.
 
Es ist wichtig zu betonen, dass beim letzten Beschluss vor zwei Jahren die Bandbreite auch nicht ausgenutzt worden ist. Es sind von der Verwaltung gewählte Sicherheitszahlen und keine Indiz-Zahl. 
 
Das Vorgehen wurde der Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt.
 
Der beabsichtigten Vorgehensweise zur rückwirkenden Inkraftsetzung der Satzungen zum 01.01.2025 und deren Bekanntmachung wurde einstimmig zugestimmt.
 
Zinsloses Darlehen für den Musikverein Hattingen
 
Der Musikverein Hattingen feiert im Jahr 2025 sein 100-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass sollen neue Musikeruniformen angeschafft werden. Der Musikverein hat die Uniformen bestellt und sein angespartes Geld in Wertpapieranlagen angelegt. Jedoch muss nun der Musikverein Hattingen eine Anzahlung der Uniformen in Höhe von rd. 38.000 Euro leisten. Der erste Vorsitzende des Musikvereins Hattingen, Herr Claus Schmid, bat die Gemeinde Immendingen um ein zinsloses Darlehen in Höhe von 30.000 Euro, das spätestens nach dem Jubiläum am 01.08.2025 in voller Höhe zurückbezahlt werden soll. Aufgrund der Sondersituation des Musikvereins Hattingen schlägt die Verwaltung vor, das zinslose Darlehen in Höhe von 30.000 Euro zu gewähren. Haushaltsrechtlich kann die außerplanmäßige Ausgabe über den Gesamthaushalt im Jahr 2024 finanziert werden, zumal die Gesamtsumme bis spätestens am 01.08.2025 wieder zurückbezahlt werden soll.
Dem Abschluss des zinslosen Darlehensvertrages zwischen dem Musikverein Hattingen und der Gemeinde Immendingen wurde bei einer Gegenstimme zugestimmt. 
 
Baugesuche
 
Der Gemeinderat hatte über 1 Baugesuch zu beraten. Bei dem Baugesuch wurde das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt. 
 
Beratung des Haushaltsplans
Bürgermeister Stärk gab zunächst einen Rückblick über das abgelaufene Haushaltsjahr. 
Das vergangene Jahr hat uns erneut gezeigt, wie turbulent und herausfordernd unsere Zeit ist. Chaos auf bundespolitischer Ebene und ein Klima auf wirtschaftlicher Ebene in Deutschland, das sich zunehmend eintrübt. Die Presse ist beinahe täglich gefüllt mit Hiobsbotschaften aus der Wirtschaft. Hinter all diesen Meldungen stehen persönliche Schicksale und Existenzen – was uns sehr betroffen macht.  Aber natürlich hinterlassen solche negativen wirtschaftlichen Entwicklungen auch Spuren in den kommunalen Haushalten und so auch im Haushalt unserer Gemeinde Immendingen. In schwierigen Zeiten zeigt sich der wahre Wert einer Gemeinschaft. Gerade wenn äußere Umstände unberechenbar und Herausforderungen groß sind, ist es der Zusammenhalt vor Ort, der uns trägt. Hier in unserer Gemeinde spüren wir diese Stärke besonders: Menschen, die füreinander einstehen, Ideen, die gemeinsam entwickelt werden, und Entscheidungen, die transparent und nachvollziehbar getroffen werden. Es ist dieser Zusammenhalt, der uns Zuversicht gibt und zeigt, dass wir gemeinsam jede Hürde meistern können. 

Auch 2024 haben wir gemeinsam vieles erreicht. Dank der guten Zusammenarbeit in den Gremien sowie mit der Verwaltung konnten wir das Arbeitsprogramm des Haushalts 2024 erfolgreich umsetzen. Um nur einige Erfolge zu nennen:
Abschluss der Baumaßnahmen zum neuen Feuerwehrhaus und Inbetriebnahme (unter Einhaltung der Kosten).Wiederaufbau Sirenennetzwerk und Abschluss des StarkregenrisikomanagementsRealisierung des Infopoints zur DonauversickerungWir erzielten Fortschritte bei der Glasfasererschließung sowohl im eigenwirtschaftlichen Bereich mit der erfolgreichen Vorvermarktung sowie im geförderten Bereich mit der Konkretisierung der Planungen – eine zentrale Investition in die Zukunft.Die Erschließung des Gewerbegebiets Donau-Hegau II im 1. BA wurde fertiggestellt und es konnten schon erste Betriebe angesiedelt werden.
Diese Erfolge sind das Ergebnis einer engagierten Teamarbeit, für die sich Bürgermeister Stärk ausdrücklich bedankte: bei den kommunalen Mandatsträgern, den Ortsvorstehern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verwaltung, Bauhof, Forst, Schulen und Kindergärten. 
Im vorgelegten Haushaltsplan 2025 plant die Gemeinde Investitionen in Höhe von über 5 Millionen Euro. Die Schwerpunkte dabei sind:
Weitere Planung und erste Baumaßnahmen beim neuen Kindergarten in Zimmern,Umstellung der Straßenbeleuchtung und Flutlichtanlagen auf LED,Weiterführung des Glasfaserausbaus PV-Anlage auf dem SchulerweiterungsbauBike-Trail
Die Gemeinde hat sich dabei auf Punkte fokussieren müssen, die schon länger geplant und angedacht sind. 
Das vielfach thematisierte strukturelle Defizit zeigt sich auch daran, dass die Gemeinde es nicht schafft, ein positives ordentliches Ergebnis auszuweisen.  Zwar entwickeln sich unsere Gewerbesteuereinnahmen weiterhin in kleinen Schritten nach oben und die Neuansiedlungen erlauben uns trotz schwieriger wirtschaftlicher Lage den Ansatz nach oben zu nehmen. Dennoch bedarf es weiterhin aller Anstrengung, unsere Einnahmeseite weiter konsequent zu erhöhen.
Dennoch bleibt der finanzielle Spielraum eingeschränkt. Der Haushalt ist geprägt von äußeren Faktoren wie Tarifsteigerungen und den Finanzzuweisungen des Landes. 
Eine kleine Hoffnung und Verbesserung der vorgelegten Zahlen gibt es: Die geplante Erhöhung der Kreisumlage wird mit einem Prozent geringer ausfallen als die ursprünglich angekündigten 2 % Kreisumlagensteigerung. Dies ist eine kleine, aber durchaus willkommene Entlastung für unseren Haushalt.
Zum Abschluss bedankte sich Bürgermeister Stärk noch einmal ausdrücklich– bei Herrn Patrick Müller und seinem Team für die sorgfältige Erstellung des Haushaltsentwurfs. Sein Dank gilt aber auch allen, die tagtäglich dazu beitragen, dass unsere Gemeinde funktioniert und sich positiv entwickelt.
Sodann machte Herr Kämmerer Müller die Ausführungen zum Haushaltsplan. Er dankte zum Abschluss Herrn Bürgermeister Stärk, seinen Amtsleiterkollegen für gute und kollegiale Zusammenarbeit sowie seinem Team in der Kämmerei. 
Bei Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfs 2025 wurde deutlich, dass die Gemeinde mittelfristig vor finanziell sehr schwierigen Jahren stehen wird. Hauptgrund ist nach wie vor die mangelnde Steuerkraft, die ein ausgeglichenes ordentliches Ergebnis des Gesamtergebnishaushaltes erschwert.
Dies bedeutet, die Einnahmen und Ausgaben müssen immer wieder neu überprüft werden.
 
Clemens Knoblauch gab als Fraktionssprecher der CDU-Fraktion ebenfalls einen kurzen Rückblick auf das abgelaufene Jahr. Er sprach seinen Dank aus an die Kollegen der ehemaligen SPD und jetzigen EFI Fraktion und Björn Riedzek für ein faires Miteinander im vergangenen Jahr. 
Ganz allgemein sprach er einen großen Dank an die Verwaltung im Rathaus aus. Jeder in unserem Rathaus bringt sich souverän zum Wohle unserer Bürger ein und alle sind sehr freundlich und bemüht und das spürt der Bürger. Die Haushaltsberatungen für 2025 waren geprägt durch einen Entwurf der Verwaltung, der wenig Spielraum für Änderungen zuließ. Die Gewerbesteuer ist die letzten Jahre kontinuierlich gestiegen, wenngleich derzeit stagnierend bei 3,5 Mio. und die Vergnügungssteuer ist stabil bei 520.000 Euro. Das sind alles keine großen Summen und so bleibt uns weiterhin wenig Spielraum.
 
Frank Henning, SPD-Fraktionssprecher schloss sich dem Dank an die gesamte Verwaltung an. Auch seine Fraktion sehe die gute Arbeit, die geleistet werde und sei für die harmonische und professionelle Arbeit im Rathaus dankbar. Ebenfalls bedankte er sich bei Bürgermeister Stärk. 
Abschließend bedankte sich Bürgermeister Stärk nochmals bei den Fraktionssprechern und dem Gemeinderat und drückte seine Freude darüber aus, dass die Arbeit der Verwaltung gesehen und respektiert werde.
 
Etat-Eckdaten
 
Wesentliche Einnahmen des Ergebnishaushalts
Schlüsselzuweisungen des Landes 4.388.800 €
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer 4.459.900 €
Vergnügungssteuer 520.000 €
Grundsteuer A und B 1.057.000 €
Gewerbesteuer 3.400.000 €
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 221.300 €
 
Wesentliche Ausgaben des Ergebnishaushalts
Personalausgaben 6.053.300 €
Gewerbesteuerumlage an das Land 350.000 €
Finanzausgleichsumlage an das Land 2.524.900 €
Kreisumlage 3.804.700 €
 
Der Schuldenstand beläuft sich zum Jahresende voraussichtlich auf 2,436 Millionen Euro, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 373,51 € entspricht. Darin nicht enthalten sind die Schulden des Eigenbetriebs Wasserversorgung sowie des Gemeindeverwaltungsverbands Immendingen/Geisingen und des Zweckverbands Wasserversorgung Unteres Aitrachtal. Die liquiden Mittel betragen zum Ende des Jahres voraussichtlich 5.908.600 Euro. 
 
Bekanntgaben
 
Bürgermeister Stärk gab bekannt, dass die Vorvermarktungsphase bzgl. dem Breitbandausbau der Deutschen Glasfaser positiv verlaufen ist. Es ist einer der wichtigsten Grundsteine für den privatwirtschaftlichen Ausbau der Gemeinde. Die Deutsche Glasfaser ist nun dabei, einen Baupartner zur Umsetzung des Projekts in Immendigen zu finden. Gleichzeitig schreiten die Planungen für den Ausbau voran. Vor und während der Bauarbeiten werden die Deutsche Glasfaser und der Baupartner sich eng mit der Gemeinde Immendingen abstimmen.