Pressemeldungen

Bundestagswahl am 23. Februar 2025 – Wahlbenachrichtigung und Briefwahl Meldung vom 22. Januar 2025

Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Immendingen eingetragen sind, erhalten dieser Tage bis spätestens 8. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Sollten Sie bis zum 8. Februar 2025 keine Benachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Bürgerservice der Gemeinde Immendingen, Tel. 07462 24-228 (zu den üblichen Öffnungszeiten) oder Email: buergerservice@immendingen.de in Verbindung.
 
Die Briefwahlunterlagen können auf folgende Weise beantragt werden:

Wahlbenachrichtigung auf der Rückseite ausfüllen (evtl. abweichende Versandadresse angeben), Datum und Geburtsdatum eintragen und unterschreiben, dann beim Bürgerservice der Gemeinde Immendingen zu den Öffnungszeiten abgeben oder in den Rathausbriefkasten einwerfen. Gerne den Versandumschlag benutzen oder auch, bei Familien, einen Umschlag zusammen nutzen, zur Schonung der Umwelt.
 
Den QR-Code rechts oben auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung mit dem Smartphone abscannen (somit ist vorab schon einiges ausgefüllt), bestätigen und online absenden.
 
Schriftlich (z.B. per E-Mail) mit Angabe des vollständigen Namens, Geburtsdatums, Adresse, falls vorhanden der Wählernummer und ggf. einer abweichenden Versandadresse. (Funktioniert auch, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung noch nicht erhalten haben!)
 
Über die Homepage der Gemeinde Immendingen (www.immendingen.de). Sie brauchen dazu Ihren Wahlbezirk sowie die Wählernummer, die Sie oben rechts auf der Wahlbenachrichtigung finden. Alle weiteren Angaben ausfüllen und abschicken.
ACHTUNG: Nicht zulässig sind Anträge per Telefon oder SMS.
 
WICHTIG!!
Der Versand bzw. die Abholung der Briefwahlunterlagen ist voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 möglich, da die Stimmzettel vorher nicht zur Verfügung stehen!
Um Beachtung wird gebeten!

Ergebnisse aus der Informationsveranstaltung zum Thema kommunales Starkregenrisikomanagement für das gesamte Gemeindegebiet Meldung vom 12. Dezember 2024

Am Dienstag, 10.12.2024, fand in der Donauhalle eine Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger zum Thema kommunales Starkregenrisikomanagement statt.
Folgende Ergebnisse wurden in der Informationsveranstaltung vorgetragen und erläutert.
 
Anhand von Starkregengefahrenkarten wurde auf die jeweiligen Ortsteile und den Kernort eingegangen, bei dem die Eigentümer persönlich Fragen zu ihren Objekten stellen konnten und diese auch fachlich beantwortet wurden.
  
Die Gemeindeverwaltung Immendingen führt für das gesamte Gemeindegebiet das sog. Starkregenrisikomanagement nach Leitfaden des Landes Baden-Württemberg durch. Veranlasst wurde dieses, vom Land mit 70% der Untersuchungskosten geförderte Programm durch Katastrophenereignisse wie z.B. das in Braunsbach 2016 und das Ereignis im Ahrtal 2021.
Dieses und auch die aktuellen Ereignisse zeigen eine neue Dimension von Überflutungsgefahren auch außerhalb von Gebieten mit Fließgewässern. Es zeigt sich auch, dass solche Ereignisse generell überall auftreten können und vor allem dann in einer Katastrophe enden, wenn niemand auf diese Gefahren wirklich vorbereitet ist. Und hier steckt auch eines der Hauptprobleme bei Starkregen, nämlich das der sehr kurzen bzw. von keinen Vorwarnzeiten.
Das Starkregenrisikomanagement ist nun dafür gedacht, allen Akteuren die notwendigen Informationen an die Hand zu geben. Die Starkregengefahrenkarten zeigen beispielsweise, wo welche Fließwege zu erwarten sind und wo diese wie tief und mit welcher Geschwindigkeit auftreten können. Eine weitere Karte zeigt z.B. die wichtigsten zu schützenden Gütern (Infrastruktur, Versorgungseinrichtungen, soziale Einrichtungen ...).
Ein wichtiger Teil des Starkregenrisikomanagement ist die Informationsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger. 
 
Diese ist speziell für Privatpersonen und Gewerbetreibende gedacht. Hintergrund dabei ist der im Wassergesetz verankerte Eigenschutz (Jedermannspflicht).
Um diesen überhaupt sinnvoll zu ermöglichen, stellt die Gemeindeverwaltung im Zuge der Informationsvorsorge die Starkregengefahrenkarten öffentlich zur Verfügung (https://www.immendingen.de/startseite/wirtschaft+_+bauen/starkregenrisikomanagement.html). Die Eigentümer der privaten Gebäude können aus den veröffentlichen Karten mit den Überflutungstiefen evtl. Ereignisse frühzeitig einschätzen und Maßnahmen ergreifen, die dem Schutz ihres Gebäudes dienen oder auch in der Planung eines Neubaus herangezogen werden können.
 
Ein herzliches Dankeschön für die konstruktive Zusammenarbeit an die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger. 
 

Ankündigung einer Gebührenanpassung zu den zentralen Abwassergebühren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr), den dezentralen Schmutzwassergebühren und den Wasserversorgungsgebühren für das Jahr 2025 – Bevorratungsbeschluss Meldung vom 19. Dezember 2024

Die Gemeinde Immendingen ist rechtlich verpflichtet, ihre zentralen Abwassergebühren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr), die dezentralen Schmutzwassergebühren und die Wasserversorgungsgebühren für das Jahr 2025 neu zu kalkulieren. Dies bedarf einer Gebührenkalkulation, die extern erstellt wird und eine umfangreiche Zuarbeit durch die Verwaltung erfordert.
 
Aufgrund der erfolgten Einführung der Doppik und der noch nicht erstellten Jahresabschlüsse des Jahres 2020 können die zur Kalkulation benötigten Unterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt und infolgedessen die Gebührenkalkulationen für 2025 nicht mehr im laufenden Kalenderjahr erstellt werden. Auch die Beschlussfassung über die neuen Gebührensätze kann zeitlich erst im kommenden Jahr erfolgen. Es ist vorgesehen, diese Beschlussfassung im ersten Halbjahr 2025 vorzunehmen. Die Abwassersatzung und die Wasserversorgungssatzung werden demnach rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft gesetzt.
 
Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich daraus Erhöhungen der Gebührensätze ergeben könnten. Falls es zu Gebührenerhöhungen kommt, könnte die zentrale Schmutzwassergebühr von 3,10 €/m³ auf bis zu 5,00 €/m³ (Erhöhung um 1,90 €/m³), die Gebühr für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung von 0,52 €/m² auf bis zu 0,80 €/m² (Erhöhung um 0,28 €/m²), die Gebühr für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung aus geschlossenen Gruben (ohne Transportkosten) von 3,12 €/m³ auf bis zu 6,00 €/m³ (Erhöhung um 2,88 €/m³), die Gebühr für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen (ohne Transportkosten) von 39,00 €/m³ auf bis zu 75,00 €/m³ (Erhöhung um 36,00 €/m³) sowie die Wasser-versorgungsgebühr von 2,30 €/m³ auf bis zu 4,20 €/m³ (Erhöhung um 1,90 €/m³) ansteigen ab dem 01.01.2025.
 

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) Meldung vom 06. Dezember 2024

Gemeinde Immendingen
Landkreis Tuttlingen
 
 
Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer
(Hebesatzsatzung)
 
 
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Immendingen am 25.11.2024 folgende Satzung beschlossen:
 
 
1 Steuererhebung
 
Die Gemeinde Immendingen erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg.
 
Sie erhebt Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes von den stehenden Gewerbebetrieben mit Betriebsstätte in der Gemeinde Immendingen und den Reisegewerbebetrieben mit Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit in der Gemeinde Immendingen.
 
  2 Steuerhebesätze
 
Die Hebesätze werden festgesetzt
 
für die Grundsteuer
 
a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 470 v.H.,
 
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 470 v.H.,
 
für die Gewerbesteuer auf 340 v.H.
 
der Steuermessbeträge.
 
 
3 Geltungsdauer
 
Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Kalenderjahr 2025.
 
 
4 Grundsteuerkleinbeträge
 
Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 52 Abs. 2 des Landesgrundsteuergesetzes für
Baden-Württemberg werden fällig
 
am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt;
 
am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn
dieser 30 Euro nicht übersteigt.
 
 
5 Inkrafttreten
 
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
 
 
Hinweis:
 
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeinde-ordnung für Baden-Württemberg (GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
 
 
Immendingen, den 25.11.2024
 
gez.
Manuel Stärk
Bürgermeister
 

Immendinger Heimatkalender Meldung vom 06. Dezember 2024

Auch für das Jahr 2025 gibt die Gemeinde wieder den beliebten Heimatkalender heraus. Der „Immendinger Bilderbogen“ ist wie gewohnt mit dem Veranstaltungskalender gekoppelt.
 
Der Heimatkalender kann bei der Postannahmestelle in der Schwarzwaldstraße 27 in Immendingen oder beim Bürgerservice der Gemeinde käuflich erworben werden. Der Stückpreis beträgt 6,00 €.

Peter Disch nach knapp 40 Jahren bei der Gemeinde Immendingen in den Ruhestand verabschiedet Meldung vom 06. Dezember 2024

Seit fast 30 Jahren als Bauhofleiter und Wassermeister tätig 
 
Am 27.11.2024 verabschiedete sich Peter Disch mit einem feierlichen und rauschenden Fest im Gasthaus Kreuz in Immendingen in den wohlverdienten Ruhestand. 
In seiner launigen Abschiedsrede wusste Peter Disch einige Anekdoten aus seiner knapp 40-jährigen Dienstzeit bei der Gemeinde Immendingen zu berichten. Er blicke freudig, aber auch mit ein klein wenig Wehmut auf den anstehenden Ruhestand. 
 
Auch die musikalische Begleitung kam an diesem Abend nicht zu kurz. Die „Werkskapelle“ der Gemeinde Immendingen unter der Leitung des neuen Bauhofleiters Hubert Butschle spielte Peter Disch ein kurzweiliges und tolles Lied unter gesanglicher Begleitung des kompletten Bauhofteams. 
 
Bürgermeister Manuel Stärk bedankte sich persönlich und im Namen der Gemeinde Immendingen für die geleistete hervorragende Arbeit von Peter Disch. Als Bauhofleiter war er immer an pragmatischen Lösungen orientiert, die er immer zum Wohle der Gemeinde versuchte zu finden. Knapp 40 Jahre beim selben Arbeitgeber sprechen für sich. 
 
Peter Disch begann seine Tätigkeit bei der Gemeinde Immendingen am 06.05.1985. Er trat als nebenamtlicher Abendhausmeister in den Dienst der Gemeinde Immendingen und betreute die neu erbaute Sporthalle. 

Als zum Ende des Jahres 1994 sowohl der Wassermeister wie auch der Bauhofleiter bei der Gemeinde in den Ruhestand traten, wurden beide Aufgabenbereiche in einer Stelle zusammengefasst. Um diesen Posten bewarb sich Peter Disch und wurde am 16.01.1995 eingestellt. Aufgrund der hohen zeitlichen Inanspruchnahme, die mit dieser Doppelfunktion zusammenhängt, musste er die bis dahin ausgeübte Nebentätigkeit als Abendhausmeister aufgeben. 

In der neuen Funktion war er die vergangenen knapp 3 Jahrzehnte tätig. Er war für die Leitung des Gemeindebauhofs und der Verantwortung für die Wasserversorgung in der Gemeinde Immendingen sowie mit der Unterhaltung der gemeindeeigenen Gebäude betraut. Daneben unterstützte er aufgrund seiner künstlerischen Begabung die Gemeinde regelmäßig bei der Gestaltung der Titelseite des Gemeindeblatts oder anderen Veröffentlichungen. 
 
Die Gemeinde Immendingen mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedankt sich ganz herzlich bei Peter Disch für die vergangenen knapp 40 Jahre und wünscht alles erdenklich Gute im Ruhestand. 

Neue Mitarbeiterin im Rathaus Meldung vom 17. Januar 2025

Neue Mitarbeiterin im Rathaus
 
Bereits seit dem 2. Januar 2025 ist Frau Emma Grieshaber aus Bräunlingen im Hauptamt tätig. Im Mai 2024 beendete Frau Grieshaber ihre Ausbildung zur Industriekauffrau mit Erfolg. Bevor Sie zur Gemeindeverwaltung Immendingen wechselte, war sie für einige Monate im Vertrieb Innendienst tätig.
 
Frau Grieshaber ist zukünftig Ansprechpartnerin für das Mitteilungsblatt und beantwortet den Bürgerinnen und Bürger an der Telefonzentrale Fragen und gibt Auskünfte unter der Telefon Nr. 07462 24-0 oder per Email: emma.grieshaber@immendingen.de. Weitere Aufgabengebiete sind die Schlüsselverwaltung für einen Großteil der gemeindeeigenen Gebäude, das Führen der Grundbucheinsichtsstelle gemeinsam mit dem Ratschreiber, Aufgaben in den Bereichen Digitalisierung und Social Media sowie die Organisation von Veranstaltungen der Gemeinde.
 
Die Gemeindeverwaltung heißt Frau Grieshaber herzlich willkommen und wünscht ihr einen guten Start sowie viel Freude und Erfolg mit der neuen Tätigkeit.