Bundestagswahlen

Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2025

zu den Wahlergebnissen 

Briefwahl beantragen

Auch für die Bundestagswahl am 23.02.2025 können Sie wieder bequem online Briefwahl beantragen.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten zur Beantragung:


1. Wahlbenachrichtigung auf der Rückseite ausfüllen (evtl. abweichende Versandadresse angeben), Datum und Geburtsdatum angeben und unterschreiben und beim Bürgerservice abgeben oder in den Rathausbriefkasten einwerfen. Gerne den Versandumschlag benutzen oder auch, bei Familien, einen Umschlag zusammen nutzen, zur Schonung der Umwelt.

2. Den QR-Code rechts oben auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung mit dem Smartphone abscannen. So ist dann sogar schon einiges vorausgefüllt. Bestätigen und online absenden.

3. Schriftlich (z.B. per E-Mail) mit Angabe des vollständigen Namens, Geburtsdatums, Adresse, falls vorhanden der Wählernummer und ggf. einer abweichenden Versandadresse.

4. Über den nachfolgenden Link online. Sie brauchen dazu Ihren Wahlbezirk sowie die Wählernummer, die Sie oben rechts auf der Wahlbenachrichtigung finden. Alle weiteren Angaben ausfüllen und abschicken.

Beim Aufruf des folgenden Links gelangen Sie zur online Briefwahl-Beantragung:

WICHTIG:
Die Online-Beantragung ist nur noch bis zum Dienstag, 18.02.2025, 11:59 Uhr möglich, da sonst nicht mehr gewährleistet werden kann, dass Sie die Briefwahlunterlagen rechtzeitig per Post erhalten. Wenn Sie dennoch Briefwahl beantragen möchten, können Sie gerne beim Bürgerservice der Gemeinde vorbeikommen und die Unterlagen direkt mitnehmen. Vergessen Sie hierzu bitte nicht die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Eine Beantragung ist noch bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr möglich.
 

ACHTUNG:
Nicht zulässig sind Anträge per Telefon oder SMS.

Weiterer Hinweis zur online Briefwahl-Beantragung

Die Beantragung eines Wahlscheins per Internet ist nur bis Dienstag, 18.02.2025 11:59 Uhr möglich, damit die Unterlagen auch noch rechtzeitig zugestellt werden können.
Danach können die Briefwahlunterlagen persönlich abgeholt werden. Bei Abholung für eine andere Person muss zwingend auch die Abholvollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtung ausgefüllt und unterschrieben sein. Andernfalls können die Wahlunterlagen nicht ausgehändigt werden.
 
- Am Freitag, den 21.02.2025 kann bis 15:00 Uhr im Rathaus Immendingen beim Bürgerservice Briefwahl beantragt werden.
- Am Samstag, den 22.02.2025 wird das Bürgerbüro von 10:00 - 12:00 Uhr besetzt sein.
- Am Wahlsonntag können die Briefwahlunterlagen für z.B. plötzlich Erkrankte oder unter Quarantäne befindliche Personen bis 15:00 Uhr ebenfalls mit der Wahlbenachrichtigung mit Abholvollmacht im Rathaus in Immendingen abgeholt werden.

Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl

Die Bundeswahlleiterin hat alle wichtigen Information zur 21. Bundestagswahl auf der Homepage veröffentlicht. Hier gelangen Sie zu der Seite der Bundeswahlleiterin.

Ein neues Video der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) erklärt kurz und bündig, was man dazu wissen muss:

Wer darf überhaupt wählen? Wie kann man die Briefwahl beantragen? Warum gibt es eine Erst- und eine Zweitstimme?
 

Erklärfilm "Alles, was Du wissen musst!"

Bild: LpB BW