Aus dem Gemeinderat vom 24.06.2024

Am Montag, dem 24.06.2024 tagte der Gemeinderat unter dem Vorsitz von Bürgermeister Manuel Stärk. 
Im Vorfeld tagte ebenso öffentlich der Verwaltungsausschuss und stimmte der Annahme einer Spende zu. Herr Bürgermeister Manuel Stärk bedankte sich im Namen der Gemeinde für die eingegangene Spende. 
 

Folgende Punkte wurden beraten: 
 
Beteiligung der Gemeinde Immendingen als Umlandgemeinde an den Kosten der Stadt Tuttlingen für die Generalsanierung des Immanuel-Kant-Gymnasiums und des Otto-Hahn-Gymnaisums
Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 06.12.2022 hat die Möglichkeiten der Beteiligung von Umlandgemeinden an Sanierungskosten bei Schulbauten erheblich erweitert. So wurde der erforderliche Auswärtigenanteil von bislang 50 % auf 30 % abgesenkt. Auf die früher mitberücksichtigte finanzielle Leistungsfähigkeit der Schulstandortgemeinde kommt es nicht mehr an. Die potenzielle finanzielle Belastung der Umlandgemeinden an Sanierungskosten bei Schulbauten hat sich durch dieses Urteil erheblich erhöht. Grundlage zur Berechnung sind die Schülerzahlen aus den Jahren 2016/2017 bis 2020/2021. 
Das Land-Württemberg hat auf die VGH-Entscheidung zwar reagiert, indem es durch Verwaltungsvorschrift vom 23.10.2023 in der VwV Schulbau die Möglichkeiten zur Förderung von Sanierungen bestehender Schulbauten verbessert hat. Diese Verbesserungen gelten aber nicht für Sanierungen bestehender Schulbauten, die sich zum Zeitpunkt der Änderung schon in der Umsetzung befunden haben oder beendet, aber noch nicht schlussabgerechnet waren. 
Dies trifft nun auch die Gemeinde Immendingen. 
Die Gesamtinvestitionskosten der Stadt Tuttlingen für die Generalsanierung des Immanuel-Kant-Gymnasiums und des Otto-Hahn-Gymnasiums liegen bei ca. 75 Millionen Euro. Auf die Umlandgemeinden können davon ca. 23 Millionen umgelegt werden. 
Die Gemeinde Immendingen hat sich an diesen Kosten für die Generalsanierung voraussichtlich in Höhe von 3.273.439,59 € zu beteiligen. Die gemeinsame Aufgabenerfüllung von Schulstandortgemeinden und Umlandgemeinden und damit auch die Mitfinanzierung der Sanierung bestehender Schulbauten sind in § 31 SchG geregelt. 
Grundsätzlich ist die Entscheidung, ob Gemeinden, Landkreise und Regionalverbände zur gemeinsamen Erfüllung der ihnen als Schulträger obliegenden Aufgaben sich der in § 31 Abs. 1 Satz 1 SchG vorgesehenen besonderen öffentlich-rechtlichen Formen zwischengemeindlicher Zusammenarbeit (Schulverband oder öffentlich-rechtliche Vereinbarung) bedienen wollen, der freien Entscheidungsbefugnis dieser kommunalen Selbstverwaltungsträger überlassen. Die staatliche Schulaufsicht beschränkt sich insoweit auf die Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde zur Bildung eines Schulverbands oder zum Abschluss einer entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (§§ 31 Abs. 1 Satz 1, 34 Abs. 1 SchG). Diese sogenannte „Freiwilligkeitsphase“ ermöglicht nach der Konzeption des Gesetzgebers für den Regelfall eine eigenverantwortliche Bewältigung der Probleme.
Die Gemeinde Immendingen beabsichtigt zwar, wegen der Nichtberücksichtigung von noch nicht schlussabgerechneten Altfällen gegen das Land Baden-Württemberg vorzugehen. Sie sieht das Konnexitätsprinzip und damit die Pflicht des Landes als verletzt an, für eine angemessene und ausreichende Finanzausstattung der Gemeinden als Schulträger zu sorgen. Sie hat hierzu gemeinsam mit den anderen Umlandgemeinden ein Rechtsgutachten einer renommierten Anwaltskanzlei aus Stuttgart erstellen lassen. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass das Land das Konnexitätsprinzip verletzt hat. Die Gemeinde will nun zusammen mit den anderen sich beteiligenden Umlandgemeinden mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Verhandlungen mit dem Ziel aufnehmen, die Fördermöglichkeiten der VwV Schulbau für noch nicht abgeschlossene oder noch nicht schlussabgerechnete Sanierungen bestehender Schulbauten zu verbessern.
Dies ändert aber nichts daran, dass die Gemeinde Immendingen zur Wahrung ihrer Rechte und Pflichten dennoch dazu gezwungen ist, in die „Freiwilligkeitsphase“ einzutreten. Würde das Land die Fördermöglichkeiten der Sanierung bestehender Schulbauten um die noch nicht schlussabgerechneten Vorhaben erweitern, würde sich nur der umlagefähige Betrag pro Umlandgemeinde verändern. An den Zusammenarbeitspflichten nach § 31 SchG ändert das aber nichts.
Die „Freiwilligkeitsphase“ beginnt damit, dass die Schulstandortgemeinde gegenüber den Umlandgemeinden ihre Bereitschaft zu einer kommunalen Zusammenarbeit erklärt haben. Diese Erklärung liegt der Gemeinde Immendingen vor. Als zweiter Schritt folgt nun, dass die jeweilige Umlandgemeinde ihrerseits die Bereitschaft zu einer kommunalen Zusammenarbeit erklären. Dies soll mit dem Letter of Intent geschehen, dessen Entwurf dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist. Durch diesen Letter of Intent bekundet die Gemeinde Immendingen nur die Absicht, Verhandlungen mit der Schulstandortgemeinde aufzunehmen. Um diese Verhandlungen für gescheitert zu erklären oder um nach erfolgreichen Verhandlungen eine freiwillige öffentliche Vereinbarung zu verabschieden, bedarf es eines weiteren Beschlusses des Gemeinderats.
Dem Abschluss des Letter of Intent mit der Stadt Tuttlingen wurde bei einer Enthaltung zugestimmt. Die Verwaltung wurde ermächtigt, zusammen mit den anderen sich beteiligenden Umlandgemeinden mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, die Fördermöglichkeiten der VwV Schulbau für noch nicht abgeschlossene oder noch nicht schlussabgerechnete Sanierungen bestehender Schulbauten zu verbessern. Die Verwaltung hat dem Gemeinderat über den Fortgang dieser Verhandlungen zu berichten.
 
Budgetberichte per 01.04.2024
Im Rahmen der Budgetierung sind von den Budgetverantwortlichen zu den Stichtagen 01.04., 01.07. und 01.10. entsprechende Berichte, sogenannte Sparten-Kurzinformationen zu erstellen. 
Wunschgemäß erhielt der Gemeinderat die der Verwaltung per 01.04.2024 zugegangenen Berichte zur Kenntnis. Von den Budgetberichten per 01.04.2024 wurde Kenntnis genommen.
 
Baugesuche
Der Gemeinderat hatte über 7 Baugesuche zu beraten. Zwei Maßnahmen waren lediglich zur Kenntnisnahme. Bei den übrigen Baugesuchen wurde jeweils das gemeindliche Einvernehmen sowie die teilweise erforderlichen Befreiungen erteilt. 
 
Bekanntgaben
Herr Bürgermeister Stärk berichtete, dass der Tag des Ehrenamtes aus terminlichen Gründen verschoben wird auf den 08.10.2024. 
 
Ebenfalls berichtete Bürgermeister Stärk, dass die Postfiliale nach einer einwöchigen Schließzeit zwischen dem 20.10.2024 und dem 27.10.2024 ab 28.10.2024 am gewohnten Standort mit den gewohnten Leistungen weiter betrieben wird. 
 
Die Gemeindeverwaltung wurde vom Naturpark Obere Donau darüber informiert, dass für den Bike-Trail Mittel geblockt sind in Höhe von 60 % der voraussichtlichen Nettokosten. Die Gemeinde beabsichtigt 2024 in der Planung voranzuschreiten und 2025 den Bau umzusetzen.  
 
Am letzten Freitag fand ein Workshop zum Thema Starkregenrisikomanagement statt. Teilnehmer waren Herr Bürgermeister Stärk, Herr Ortsbaumeister Kohler, zwei Kameraden der Feuerwehr sowie das mit dem Management betraute Fachbüro. Die Ergebnisse der in den letzten beiden Jahren aufgenommenen und ausgewerteten Daten wurden der Verwaltung präsentiert. Es ist geplant, die Ergebnisse in der Oktobersitzung 2024 der Öffentlichkeit vorzustellen.  
 
Die L225 ist ab Donnerstag, den 27.06.2024 wieder befahrbar. Die Bauarbeiten sind abgeschlossen. Bürgermeister Stärk bedankte sich nochmals ausdrücklich bei den Lehrern der Schlossschule, beim gesamten Personal der Ganztagsbetreuung und bei den Eltern für die Begleitung der Schüler von der Ersatzhaltestelle bis zur Schule und zurück. Durch die konstruktive und gute Zusammenarbeit konnte hier eine sichere Begleitung der Schüler zur Schule gewährleistet werden. 
 
Die offizielle Eröffnung des Infopoints Donauversinkung findet am 26.07.2024 um 14:00 Uhr statt. 
 
Am kommenden Dienstag, dem 02.07.2024, übergibt Herr Bürgermeister Stärk die ihm im Rahmen der Ortschaftsratssitzung in Ippingen ihm übergebene Unterschriftenliste bzgl. der von der Stadt Bad Dürrheim geplanten Windkraftflächen auf dem Osterberg an Herrn Verbandsdirektor Herzberg vom Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg.