Aus dem Gemeinderat vom 25.11.2024

Am Montag, dem 25.11.2024 tagte der Gemeinderat unter dem Vorsitz von Bürgermeister Manuel Stärk. 
Die Sitzung des Gemeinderates hatte folgende Beratungspunkte zum Gegenstand: 

Bürgerfragestunde:
Ein Bürger aus Hintschingen erkundigte sich danach, wie die Bodenrichtwerte festgestellt werden und ob diese einsehbar wären. Ebenfalls wollte er wissen, welche Kriterien zur Ermittlung herangezogen werden. Herr Bürgermeister Stärk und Herr Ortsbaumeister Kohler führten aus, dass die Bodenrichtwerte vom Gutachterausschuss südlicher Landkreis Tuttlingen festgestellt würden. Als erstes Kriterium wird nach in diesem Bereich stattgefundenen vergangenen Grundstücksgeschäften und bei diesen erzielten Kaufpreisen geschaut. Dies ist das Hauptkriterium. 
 
Betriebsplan 2025 für den Gemeindewald
Die Betriebsplanung für das kommende Jahr gibt immer wieder Anlass, zunächst einen Rückblick auf die vergangenen Monate zu halten.
Im Jahr 2023 konnte ein Betriebsergebnis von vorläufig ca. 808.076.- € erwirtschaftet werden. Geplant waren 305.000.- €. Für das Jahr 2024 wurde mit einem Ansatz von 249.500.- € geplant. Nach aktuellem Stand (05.11.2024) liegt die Gemeinde bei ca. 500.000.- €. Die Planung sah für das Wirtschaftsjahr 2024 im Gemeindewald einen Einschlag von 90 % des in der Forsteinrichtung enthaltenen Einschlags vor. Aufgrund der Käfersituation und einzelnen schweren Sturmereignissen sowie Schneebruch wird der Anteil der zufälligen Nutzungen ca. 80 % des Gesamteinschlags betragen. Die zufälligen Nutzungen (Sturm und Käfer) liegen somit auf etwas höherem Niveau als im vergangenen Jahr 2023. Die Ertragslage auf dem Holzmarkt blieb das gesamte Jahr über auf hohem Niveau, sowohl in den Mengen als auch preislich. Der Preis für das Leitsortiment (Fichte 2b) liegt momentan bei 103.- €/fm. Aufgrund der aktuellen Ertragslage auf dem Holzmarkt kann davon ausgegangen werden, dass das geplante Betriebsergebnis für 2024 übertroffen wird. 
Die vom Kreisforstamt in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung und dem Gemeindeförster erstellte Planung für das nächste Jahr sieht für 2025 einen Einschlag von ca. 16.000 Festmeter vor. (100 % des Einrichtungshiebesatzes)
Mit kalkulierten Einnahmen in Höhe von 1.251.300 € und Ausgaben in Höhe von 1.055.300 € wird ein positives Betriebsergebnis in Höhe von 196.000 € erwartet. Der Gemeindewald könnte sich somit auch im sechsten Jahr der Eigenbeförsterung wieder positiv auf den Haushalt der Gemeinde auswirken. 
Zur Sicherung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung wurde auch für das Jahr 2025 wieder ein ansehnlicher Betrag für Kulturen und Jungbestandspflege vorgesehen.
Seitens des Forstbetriebes wurde ein Brennholzpreis von 90.- € brutto vorgeschlagen. Dieser Preis wurde mit den umliegenden Waldbesitzern (Fürstenberg Forst und Stadt Geisingen) abgesprochen. 
 
Der Leiter des Kreisforstamtes, Herr Karlheinz Schäfer, gab in der Sitzung zusammen mit Gemeindeförster Martin Schrenk einen Rückblick auf das laufende Wirtschaftsjahr und erläuterte die Planung für 2025 im Einzelnen. 
 
Einstimmig wurde dem vorgelegten Betriebsplan für 2025 zugestimmt.
Der Brennholzpreis für 2025 wurde einstimmig auf 90.- EUR brutto /fm Buchenholz (Brennholz lang) festgelegt.
 
Ergebnisvorstellung des Starkregenrisikomanagements für das gesamte Gemeindegebiet
Die Gemeinde Immendingen hat in der Gemeinderatssitzung am 25.07.2022 die Durchführung eines kommunalen Starkregenrisikomanagements entsprechend dem Leitfaden des Landes Baden-Württemberg an die BIT Ingenieure AG aus Freiburg vergeben. Das Starkregenrisikomanagement befasst sich mit möglichen Gefährdungen durch Oberflächenwasser, das nicht durch das Überlaufen eines Gewässers (z. B. Donau) entsteht, sondern durch kleinräumige Starkniederschläge (in der Regel Gewitterregen) hervorgerufen wird. Neben der reinen Berechnung, welche Bereiche und Objekte dadurch besonders gefährdet sind, werden auch gemeinsam durch die Feuerwehr, Kommune und das Ingenieurbüro Strategien entwickelt, wie mit der Starkregensituation umgegangen werden kann. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf sensiblen Einrichtungen wie z. B. Feuerwehrhaus, Kindergärten oder Altenheime, es wird aber auch ermittelt, welche Verkehrswege möglicherweise in der Situation nicht mehr befahrbar sind und wie dennoch „abgeschnittene“ Ortslagen oder Gehöfte von den Einsatzkräften erreicht werden können. 
Zwischenzeitlich wurde ein Starkregenrisikomanagement (SRRM) inklusive Handlungskonzept durch die BIT Ingenieure AG erstellt, welches sich derzeit in der Fertigstellung befindet. Im Rahmen dessen wurde zunächst eine hydraulische Gefährdungsanalyse durchgeführt und Überflutungstiefen sowie Fließgeschwindigkeiten für das gesamte Gemeindegebiet Immendingen ermittelt. Die resultierenden Starkregengefahrenkarten dienten als Grundlage für die anschließende Risikoanalyse der öffentlichen Objekte, Bereiche und Infrastruktur. In der Risikoanalyse wurden Aussagen zum potentiellen Ausmaß von Gefahren für Leib und Leben sowie Schäden an öffentlichen Objekten getroffen. Diese Ergebnisse bildeten im Anschluss die Basis für die Ableitung und Definition von Maßnahmen im kommunalen Handlungskonzept. Die Ausarbeitung des Risikomanagements erfolgte in enger Zusammenarbeit anhand von Workshops mit der Feuerwehr, dem Wasserwirtschaftsamt und der Verwaltung.
 
Die Erkenntnisse aus dem (SRRM) über die Wassertiefen bei entsprechenden Starkregenereignissen dienen den Einsatzkräften der Feuerwehr, dem Bauhof und sonstigen Hilfsorganisationen, um die Befahrbarkeit von Zufahrtswegen besser einzuschätzen. Es wurden für jedes kommunal betroffene Gebäude sogenannte Steckbriefe (Maßnahmenblatt) erarbeitet, auf denen ein Vorgehen für die Feuerwehr/ Bauhof erläutert wurde. Gleichzeitig können so auch durch die Rettungskräfte die Maßnahmen effektiver gesteuert und die Reihenfolge der Einsätze nach Prioritäten gelegt werden und somit besser den anstehenden Wassermassen entgegengewirkt werden. Des Weiteren können die Erkenntnisse auch in der Bauleitplanung herangezogen werden. Die Anwohner können aus den nach Abschluss der Maßnahme veröffentlichen digitalen Karten Ereignisse frühzeitig einschätzen und Maßnahmen ergreifen, die dem Schutz ihres Gebäudes dienen oder auch in der Planung eines Neubaus herangezogen werden können.
 
Das Ergebnis des (SRRM) wurden in der Sitzung durch das IB BIT vorgestellt. 
Die Erkenntnisse des (SRRM) werden in einem Bürgerinfoabend am 10.12.2024 – 18 Uhr in der Donauhalle vorgestellt.
 
 
Das vorgestellte kommunale Starkregenrisikomanagement wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.
 
Es wurde einstimmig beschlossen, dass ein Bürgerinfoabend am 10.12.2024 – 18 Uhr in der Donauhalle eingesteuert werden soll.
 
Vorstellung kommunaler Glasfaserausbau Hier: Ausführungsplanung mit Kostenschätzung -Immendingen (nur Donaupark + Unterer Ösch), Mauenheim, Hintschingen, Bachzimmern und Aussiedlerhöfe
 
Bereits im Jahr 2022 hat sich die Gemeinde Immendingen um einen Förderantrag in der sog. Grauen Flecken Förderung des Bundes für den Breitbandausbau beworben. Der dementsprechende Förderantrag wurde vom Bund mit einer vorläufigen Fördersumme i.H. v. 3.450.000,00 € beschieden. Voraussetzung für eine Umsetzung des Projektes war die Festlegung der geförderten Bereiche, die über ein sog. Markterkundungsverfahren erfolgte. Die cec Ingenieure GmbH hat im Jahr 2023 dieses durchgeführt und die Ergebnisse dem Gemeinderat präsentiert.
In den Jahren 2023 und 2024 wurden darüber hinaus parallel zu einem möglichen geförderten Breitbandausbau auch Möglichkeiten geprüft, wie ggfs. über den Abschluss von Kooperationsverträgen mit Netzbetreibern ein flächendeckender Glasfaserausbau möglich wäre. Hier konnte mit der Deutschen Glasfaser ein Vertrag geschlossen werden, der im ersten Schritt – unter der Voraussetzung einer erfolgreichen Vorvermarktung – die Ortsteile Immendingen, Zimmern und Hattingen flächendeckend mit Glasfaser versorgt (in diesen Bereichen besteht aufgrund der Aufgriffsschwelle keine Fördermöglichkeit).
Aufgrund der aktuell vorliegenden Bedingungen sind die Ortsteile Hintschingen, Bachzimmern, Mauenheim und die Aussiedlerhöfe voll förderfähig (die Ortsteile Hattingen, Immendingen und Zimmern werden durch die Deutsche Glasfaser versorgt, nicht förderfähig). Somit konnte die Planung für den geförderten Bereich angegangen werden und es wurde eine Ausführungsplanung + Kostenschätzung in Zusammenarbeit mit dem IB cec Ingenieure GmbH erstellt.
Bezüglich der vorliegenden Planung ist anzumerken, dass eine Förderung nicht für alle Gebäude möglich ist, die außerhalb der Polygone der Deutschen Glasfaser liegen. Insbesondere im Donaupark, im Unteren Ösch und in der Haubergstraße können zwar alle Häuser über die geförderten Trassen erreicht werden, allerdings ist bei einigen Häusern aufgrund der vorliegenden Anbindung an das Vodafone-Netz ein bundesgeförderter Hausanschluss nicht möglich.
 
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich nach vorläufiger Kostenschätzung des Ingenieurbüros auf ca. 5,5 Mio. € (brutto). Hiervon werden 50 % vom Bund und 40 % vom Land Baden-Württemberg durch Fördermittel übernommen, sodass ein Eigenanteil von 10 % i.H. v. ca. 550.000 € (brutto) bleibt. Die Fördersummen orientieren sich an den tatsächlich entstandenen Kosten.
 
Die vorgestellte Ausführungsplanung mit Kostenschätzung wurde einstimmig gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Genehmigungsplanung einzuleiten und die Ausschreibung der Maßnahme vorzubereiten.
 
Grundsteuerreform zum 01.01.2025; Festsetzung der neuen Grundsteuerhebesätze
 
Bürgermeister Stärk erläuterte zu Beginn des Tagesordnungspunktes nochmals den Werdegang der Grundsteuerreform. Grundlage des Gesetzes war eine höchstrichterliche Entscheidung. Für diese Entscheidung können die Kommunen nichts. Er erläuterte auch noch mal den Begriff der Aufkommensneutralität. Diese bezieht sich auf das Gesamtergebnis der Kommune. Beim einzelnen Bürger werde es welche geben, die von der Reform profitieren und andere, die danach schlechter gestellt sind. Dies hat aber der Gesetzgeber zu verantworten; nicht die Gemeinde. 
Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz tritt ab dem 01.01.2025 als Grundlage für die neu zu berechnende Grundsteuer in Kraft. Damit verlieren alle bisherigen Grundsteuermessbescheide zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit. Ab dem 01.01.2025 sind der Berechnung der Grundsteuer die von den Finanzämtern mit Wirkung auf den 01.01.2025 erlassenen Grundsteuermessbescheide zu Grunde zu legen. Die Auswirkungen der Grundsteuerreform werden sich daher erstmals in den Grundsteuerbescheiden im Jahr 2025 zeigen. Die Grundsteuerreform soll nach der gemeinsamen Empfehlung des Gesetzgebers sowie der kommunalen Spitzenverbände aufkommensneutral für die Kommunen umgesetzt werden. Aufkommensneutral bedeutet, dass das Grundsteueraufkommen im Jahr 2025 in der Summe nicht höher sein soll als 2024.
Das aktuelle Grundsteueraufkommen der Gemeinde Immendingen liegt für die Grundsteuer B bei rd. 1.000.000 €. Für rd. 93 % aller Fälle liegen die Messbetragsdaten vor. Die restlichen 7 % der Fälle wurden durch das Finanzamt noch nicht bearbeitet. Für diese Fälle stehen die Messbetragsdaten noch nicht zur Verfügung. Diese Messbeträge sind hochgerechnet und geschätzt worden. Die Summe der neuen Messbeträge beläuft sich mit Stand 06.11.2024 auf voraussichtlich rd. 212.700 €. Unter der Prämisse der Aufkommensneutralität ergibt die Neuberechnung für die Grundsteuer B einen Hebesatz von 470 v.H. 
Der von der Verwaltung vorgeschlagene Hebesatz von 470 v.H. liegt auch im Rahmen der vom Finanzministerium BW im Transparenzregister für Immendingen ausgewiesenen Hebesatzspanne zwischen 457 v.H. und 505 v.H.
Für die Grundsteuer A beträgt das Aufkommen 2024 rd. 57.000 €. Mit Stand 06.11.2024 liegen rd. 77 % der Messbeträge vor. Die restlichen 23 % wurden durch das Finanzamt noch nicht bearbeitet. Für diese Fälle stehen die Messbetragsdaten noch nicht zur Verfügung. Diese Messbeträge sind hochgerechnet und geschätzt worden. Die Summe der neuen Messbeträge beläuft sich mit Stand 06.11.2024 auf voraussichtlich rd. 12.100 €. Unter der Prämisse der Aufkommensneutralität ergibt die Neuberechnung für die Grundsteuer A einen Hebesatz von 471 %. Hier schlägt die Verwaltung vor, den alten Hebesatz von 470 % zu belassen (siehe Anlage 1).
 
Das Landesgrundsteuergesetz bietet die Möglichkeit, zusätzlich zu den Grundsteuern A und B noch eine gesonderte Grundsteuer für baureife Grundstücke festzusetzen. Ziel einer solchen Einführung wäre mitunter, unbebaute und baureife Grundstücke dem Markt zuzuführen und Baulücken zu schließen. Mit der Neukalkulation der Grundsteuer B ab dem 01.01.2025 kommt es ohnehin zu einer betraglichen Verschiebung zulasten unbebauter Grundstücke. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die Auswirkungen der Grundsteuerreform hinsichtlich der unbebauten Grundstücke zunächst abzuwarten und von der Einführung der Grundsteuer C zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen.
Alle Grundsteuerpflichtigen erhalten für das Jahr 2025 neue Grundsteuerbescheide. Zusammen mit den Bescheiden wird ein Informationsblatt versandt. 
Für die termingerechte Festsetzung der Grundsteuer werden rechtzeitig beschlossene und bekanntgemachte Hebesätze benötigt. Dies kann nur durch eine Hebesatzsatzung erreicht werden. Die Verwaltung schlägt deshalb eine separate Hebesatzsatzung vor, mit der die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer festgesetzt werden. Der Gewerbesteuerhebesatz wird unverändert mit 340 v.H. festgesetzt.
Sollte es im Jahr 2025 zu wesentlichen Abweichungen bei den Einnahmen der Grundsteuer kommen, könnte für das Jahr 2026 über eine Anpassung der Hebesätze erneut beraten werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die vorgelegte Hebesatzsatzung der Gemeinde Immendingen zum 01.01.2025. Auf die Einführung einer Grundsteuer C wird vorerst verzichtet.
 
 
 
Stromkonzessionsverfahren der Gemeinde Immendingen
 
Die Gemeinde Immendingen hat mit Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 09.05.2024 gemäß § 46 Abs. 3 EnWG das Auslaufen der Wegenutzungsverträge für das Stromverteilnetz in der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) mit der ED Netze GmbH für das Gemeindegebiet mit Ausnahme des Ortsteils Ippingen und mit der Netze BW GmbH für den Ortsteil Ippingen bekannt gemacht. Die Verträge laufen zum 31.12.2026 aus und müssen nach § 46 Abs. 2 Satz 1 EnWG neu vergeben werden. Interessenten wurden aufgefordert, innerhalb von drei Monaten ihr Interesse zu bekunden.
Die naturenergie netze GmbH, die bis Februar 2024 als ED Netze GmbH firmierte, hat als einziger Bieter ihr Interesse für das Gemeindegebiet mit Ausnahme des Ortsteils Ippingen bekundet. Die Netze BW GmbH haben ihrerseits als einziger Bieter ihr Interesse für den Ortsteil Ippingen bekundet. Ein Auswahlverfahren mit Bekanntmachung von Auswahlkriterien nach § 46 Abs. 4 EnWG konnte daher unterbleiben. Die Gemeinde Immendingen hat mit der naturenergie netze GmbH und mit der Netze BW jeweils einen Vertrag ausgehandelt. Dieser Vertrag basiert auf dem Musterkonzessionsvertrag des Städtetags Baden-Württemberg, des Gemeindetags Baden-Württemberg und des Neckar-Energieverbandes in der Fassung vom 11.02.2023. Dieser Musterkonzessionsvertrag wurde vom Innenministerium Baden-Württemberg geprüft und den Gemeinden in Baden-Württemberg zum Abschluss empfohlen.
Die Einholung eines Gutachtens nach § 107 Abs. 1 Satz 2 GemO BW ist nach Auffassung des Innenministeriums entbehrlich. Die Laufzeit der neuen Konzessionsverträge beginnt am 01.01.2027 und endet zum 31.12.2046 (20 Jahre). Die Höhe der von der naturenergie netze GmbH und der Netze BW GmbH jährlich zu zahlenden Konzessionsabgabe für die Benutzung öffentlicher Straßen und Wege mit dem Stromleitungsnetz ändert sich durch den Neuabschluss nicht. Die Konzessionsabgabe wird betragsgleich auf Basis der gesetzlich zulässigen Höchstsätze – in Ct/kWh bezogen auf die Netzabgabe – weitergezahlt werden. Dasselbe gilt auch für den höchstmöglichen Kommunalrabatt für den gemeindlichen Strombezug in Höhe von 10 % auf den Netznutzungspreisbestandteil.
Die Stromkonzessionsverträge sind gemäß 108 GemO BW der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Tuttlingen vorzulegen.
Dem Abschluss der vorgelegten neuen Stromkonzessionsverträge mit der naturenergie netze BW und der Netze BW GmbH durch die Gemeinde Immendingen, vertreten durch den Bürgermeister, wurde einstimmig zugestimmt.
 
Budgetberichte per 01.10.2024
Im Rahmen der Budgetierung sind von den Budgetverantwortlichen zu den Stichtagen 01.04., 01.07. und 01.10. entsprechende Berichte, sogenannte Sparten-Kurzinformationen zu erstellen. 
 
Wunschgemäß erhielt der Gemeinderat die der Verwaltung per 01.10.2024 zugegangenen Berichte zur Kenntnis.
 
Von den Budgetberichten per 01.10.2024 wurde Kenntnis genommen. 
 
Baugesuche
Der Gemeinderat hatte über 4 Baugesuche zu beraten. 
Ein Baugesuch war zur Kenntnisnahme. 
Bei zwei Baugesuchen wurde das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt. 
Bei einem Baugesuch wurde bei zwei Enthaltungen das gemeindliche Einvernehmen mehrheitlich erteilt.