Aus dem Gemeinderat vom 18.09.2023

Am Montag dem 16.09.2024 tagte der Gemeinderat unter dem Vorsitz von Bürgermeister Manuel Stärk.

Im Vorfeld tagte ebenso öffentlich der Verwaltungsausschuss und stimmte der Annahme der Kleinspenden für das ersten Halbjahr 2024 sowie drei weiterer Spenden zu. Herr Bürgermeister Manuel Stärk bedankte sich im Namen der Gemeinde für die eingegangene Spende.
Folgende Punkte wurden beraten:
 
Verpflichtung der am 9. Juni 2024 gewählten Gemeinderäte Norbert Bödeker, Peter Jamros und Thomas Gaßner
 
Nach § 32 der GemO für Baden-Württemberg hat der Bürgermeister die gewählten Gemeinderäte/innen in der ersten Sitzung öffentlich auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten zu verpflichten.
 
Die Verpflichtung gilt jeweils für die Dauer der Amtszeit. Bei wiedergewählten Gemeinderäten genügt deshalb ein Hinweis auf die frühere Verpflichtung nicht. Bei der Verpflichtung geben die Gemeinderäte/innen gegenüber dem Bürgermeister das Gelöbnis ab, ihre Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Zuvor sind die gewählten Vertreter der Bürgerschaft vom Vorsitzenden eingehend über die Pflichten eines Gemeinderates sowie über die Bedeutung der Verpflichtung zu belehren. Die Verpflichtungsformel hat folgenden Wortlaut:
 
"Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern."
 
Hierauf ist den Verpflichteten der Handschlag abzunehmen.
Bei der konstituierenden Sitzung am 22.07.2024 waren die Gemeinderäte Norbert Bödeker, Peter Jamros und Thomas Gaßner verhindert, weshalb die Verpflichtung nun in der ersten, der konstituierenden nachfolgenden Sitzung erfolgte.  
 
Neues Logo für die Reischachschule
 
Frau Rektorin Šulc hat sich im vergangenen Jahr an die Verwaltung mit dem Wunsch gewandt, ein eigenes Schullogo für die Reischachschule entwickeln zu können. Hierfür hat sie der Verwaltung eine Prozessplanung vorgelegt. Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen, dass zwei Mitglieder aus den Reihen des Gemeinderats sowie der Bürgermeister, für die Schulträgerseite in der Jury sitzen. Von Seiten des Gemeinderats waren Frau Monika Kienzle und Scharre-Grüninger in der Findungskommission.
 
Im März und im Juni 2024 hatten dann jeweils Sitzungen stattgefunden und es wurde ein Entwurf ausgewählt. Weiter in der Auswahlkommission vertreten waren ein Vertreter des Fördervereins, der Eltern, die Elternbeiratsvorsitzende, die Schülersprecherin, die Schulleiterin und zwei Lehrkräfte.In der Gemeinderatsitzung war ebenfalls Frau Rektorin Šulc anwesend, um weitere Erklärungen zum Findungsprozess und zum Entwurf des Logos zu erläutern.
Es wurde, bei einer Enthaltung, beschlossen, dass das durch die Findungskommission ausgewählte Logo zum neuen Logo der Reischachschule bestimmt wird.
 
Wechsel vom Schulversuch zu einem offenen Ganztagesangebot nach §4a SchG an der Schlossschule Immendingen
 
Das Ganztagesförderungsgesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026.
Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. So hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf Förderung im Rahmen einer ganztägigen Betreuung.
Eine Pflicht, das Betreuungsangebot in Anspruch zu nehmen, besteht nicht. Eltern entscheiden nach ihrem Bedarf.
Anspruchserfüllend sind gemäß § 24 Absatz 4 Satz 1 SGB VIII unter anderem Ganztagesschulen in offener und gebundener Form.
Während die Personalhoheit, Finanzierung und operative Zuständigkeit beim Träger liegt, ist die organisatorische Anbindung an die Schule in die gemeinsame Verantwortung von Träger und Schule gestellt. Die Anbindung betrifft die Auswahl der Betreuungsräume, Mitbenutzung von schuleigenen Geräten und Lernmitteln, die Gestaltung des Wechsels vom Unterricht zum Betreuungsangebot, die Abstimmung bezüglich der Schülerbeförderung ebenso, wie die Sicherung der Passgenauigkeit der pädagogischen Konzepte.
In der Grundschule der Schlossschule besteht eine Ganztagesschule seit dem Schuljahr 2010. Diese wurde auf Grundlage eines Schulversuches genehmigt und erfreut sich größter Beliebtheit. Von Montag bis Donnerstag werden dort inzwischen etwa 120 Schüler am Tag aus allen vier Jahrgangsstufen von 07:15 Uhr bis 08:30 Uhr und von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr betreut.
Über die Jahre hat sich gemäß den Anforderungen und Wünschen der Eltern ein weitreichendes Betreuungsangebot rund um die Ganztagesschule entwickelt. Die Kinder können die Ganztagesschule oder das kommunale Betreuungsangebot wahlweise für 1 bis 4 Tage in der Woche besuchen.
Am 16.07.2014 hat der Landtag die Ganztagesschule in der Grundschule im Schulgesetz verankert und ein entsprechendes Konzept hierzu entwickelt. Ganztagesschulen nach neuem Konzept konnten demnach für 3 oder 4 Tage und für 7 oder 8 Zeitstunden eingerichtet werden. Die Schlossschule in Immendingen hat aus pädagogischen Gründen die Ganztagesschule in Richtung dieses neuen Ganztagesschulkonzeptes der Landesregierung weiterentwickelt.
 
Im Hinblick auf den oben genannten Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule ab 2026 ist die Verwaltung zusammen mit der Schulleitung, der Ganztagesbetreuung und dem Schulamt in Prüfung getreten, inwiefern eine Ausgestaltung bzw. Umwandlung vom Modellversuch hin zu einem offenen Ganztagesangebot nach §4a SchG der Ganztagesschule in Immendingen an der Grundschule erfolgen kann. Schule und Schulträger entscheiden gemeinsam, ob sie eine Ganztagesschule einrichten möchten und stellen den entsprechenden Antrag beim zuständigen Schulamt. Von Seiten des Schulträgers liegt die finale Entscheidung beim Gemeinderat. Der Antrag muss für das Schuljahr 2025/2026 bis spätestens 30.09.2024 beim zuständigen Schulamt gestellt werden. 
Wichtig ist, dass es sich auch bei einer Umwandlung zu einem Angebot nach §4a SchG, um ein offenes Ganztagesangebot handelt. Dies bedeutet, dass die Schüler das Angebot nutzen können, aber nicht müssen. Es besteht auch nach der Umwandlung keine Verpflichtung zur Anmeldung. Die Anmeldung bedeutet, dass das Kind, neben dem Pflichtunterricht verbindlich an zusätzlichen Angeboten wie zum Beispiel Lern- und Übungsaufgabenbetreuung oder Arbeitsgemeinschaften teilnimmt. Der Schultag umfasst beim angedachten Modell in Immendingen vier Tage á 8 Stunden. Die Ganztagesschule zeichnet sich dadurch aus, dass eine Vernetzung zwischen Unterricht und außerschulischen Angeboten am Vor- und Nachmittag stattfindet, um Phasen der Anspannung, Entspannung und Bewegung im Lauf eines Schultages zu berücksichtigen. Sollte das Kind angemeldet werden, ist die Anmeldung für ein Schuljahr verbindlich. Es wurde einstimmig beschlossen, dass ab dem Schuljahr 2025/2026 an der Schlossschule Immendingen – Grundschule, eine offene Ganztagesschule nach §4a SchG eingeführt werden soll.

Eröffnungsbilanz der Gemeinde Immendingen zum 01.01.2020
 
Der Landtag Baden-Württemberg hat am 11.04.2013 das Gesetz zur Änderung gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Dabei wurde auch die Übergangsfrist zur Einführung des „Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR)“ auf 31.12.2019 verlängert. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.07.2016 den Grundsatzbeschluss zur Einführung des NKHR gefasst. Zum 01.01.2020 hat die Gemeinde Immendingen das Finanzwesen von der Kameralistik auf das NKHR umgestellt. Neben der technischen Umstellung des Rechnungswesens war die Bewertung des kommunalen Vermögens und der Schulden eine der zentralen Aufgaben im Rahmen des Umstellungsprozesses. Das Endergebnis findet sich in der vorliegenden Eröffnungsbilanz wieder. Die Eröffnungsbilanz ist ein wesentlicher Bestandteil der neuen Drei-Komponenten-Rechnung (Ergebnishaushalt, Finanzhaushalt und Bilanz) des neuen Haushaltsrechts. Durch die Ermittlung und Bewertung aller Vermögenswerte schafft sie die Basis für eine ressourcenorientierte Steuerung, indem auch der Werteverzehr in Form von Abschreibungen transparent dargestellt wird.
 
Die Eröffnungsbilanz ist nach § 95 Abs. 2 Satz 2 GemO um einen Anhang zu erweitern. Hierbei sind gemäß § 53 Abs. 1 GemHVO die einzelnen Bilanzpositionen aufzunehmen und gemäß § 55 Abs. 2 GemHVO zu erläutern.Die Bilanzsumme der Eröffnungsbilanz beträgt insgesamt 77.212.680,29 EUR.
 
Die (festgestellte) Eröffnungsbilanz ist der Rechtaufsichtsbehörde und der Gemeindeprüfungsanstalt vorzulegen. Die Umstellung des NKHR erforderte einen erheblichen Aufwand für die Kämmerei bzw. der Verwaltung. Es erfolgte eine vollständige Erfassung und bilanzielle Bewertung des gesamten Anlagevermögens (Grundstücke, Gebäude, Straßen, Inventar).Die Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens erfolgte aufgrund einer Inventurrichtlinie, die am 29.04.2019 vom Gemeinderat beschlossen wurde.Sie ist die Grundlage für die Durchführung von Inventuren und für die Aufstellung von Inventaren. Sie stellt sicher, dass das Vermögen und die Schulden ordnungsgemäß erfasst, einheitlich im Inventar abgebildet und nach gleichen Bewertungskriterien bewertet werden. Aufgrund der Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Schulden soll in der daraus abgeleiteten Bilanz ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum Bilanzstichtag 31.12. dargestellt werden.
Der Gemeinderat stellte die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Immendingen zum Stichtag 01.01.2020 mit einer Bilanzsumme von 77.212.680,29 EUR, fest.
 
Neubau 3-guppiger Kindergarten Zimmern
Hier: Vergabe der Planungsleistung nach VgV-Verfahren (europaweite Planerausschreibung)
 
Aufgrund des rasanten Anstiegs der Einwohnerzahlen in der Gemeinde Immendingen sowie dem Rechtsanspruch der Betreuung der unter Dreijährigen- welcher auch immer mehr in Anspruch genommen wird, wurde die Kindergartenbedarfsplanung von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH erarbeitet. Hierbei wurden auch Gesichtspunkte wie der Anstieg der Einwohnerzahl miteingerechnet. Die Kindergartenbedarfsplanung die am 30.10.2023 im Gemeinderat vorgestellt wurde, sprach die Empfehlung eines 3-gruppigen Kindergartens aus. Im Bericht des Kindergartenbedarfsplans hat sich der Standort Zimmern als zentrale Lage für einen Neubau eines 3-gruppigen Kindergartens herausgestellt. Für die Standortfestlegung wurde eine kleine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Es wurde bei der Anordnung anhand von Flächenangaben geprüft, ob auf den in Frage kommenden Flächen im östlichen Bereich der Adamsgasse der Kindergarten, das Bürgerhaus und der Festplatz darstellbar sind und für alle örtlichen Nutzungen optimal positioniert sind. Dies wurde anschließend im Ortschaftsrat Zimmern mit Vereinsvorständen und Gemeinderatsmitgliedern der Ortschaft Zimmern am 31.01.2024 beraten und in der GR-Sitzung am 26.02.2024 final beschlossen. Die Vergaberichtlinien schreiben ein VgV-Verfahren (europaweite Planungs- und Leistungsauschreibung) vor. Dabei soll in ähnlicher Manier wie beim Neubau des Feuerwehrhauses die Planungsleistung ausgeschrieben und bestimmte Bewertungskriterien festgelegt werden. Anschließend werden die Büros anhand eines zweistufigen Verfahrens ausgewählt. Um eine möglichst profunde Einschätzung durchzuführen und auch Anregungen für die Planung zu erhalten, wurde das Verfahren mit einer Planskizze dem ausgewählten Gremium vorgestellt. Anschließend wurden dann die Büros anhand einer festgelegten Bewertungsmatrix ausgewählt. Laut Vergaberichtlinie müsste jede Planungsleistung (Architekt, HLS Planer, Elektroplaner, Statiker…) per VgV Verfahren europaweit ausgeschrieben werden. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit die Planungsleistungen gebündelt an den Architekten zu vergeben, sprich der Architekt stellt für sich seine Fachplaner selbst zusammen und ist Auftragnehmer der Gemeinde und somit Generalplaner. Diese Vorgehensweise wird in letzter Zeit von einigen Kommunen eingeschlagen und stellt sich aufgrund des aufwendigen VgV-Verfahrens und der eigenen Zusammenstellung des Planungsteams als sehr wirtschaftliche Variante dar. Daher schlägt die Verwaltung vor das VgV-Verfahren für den Neubau des 3-gruppigen Kindergartens als Generalplaner mit Planungsskizze auszuschreiben. Ebenfalls wurde für das VgV-Verfahren ein Bewertungsgremium wie festgelegt:
Am Mittwoch den 11.09.2024 haben sich die Büros dem Bewertungsgremium vorgestellt und wurden anhand einer festgelegten Bewertungsmatrix bewertet.
Das Büro mh Architektur (Bewerbergemeinschaft Huber/Limberger/Sättele) aus Geisingen wurde mit der Planungsleistung für den Bau des 3-gruppigen Kindergarten in Zimmern beauftragt. Die Verwaltung wurde ermächtigt die stufenweise Beauftragung je nach Bedarf des Planungsfortschritts weiter zu beauftragen. Die Verwaltung wurde beauftragt die Vorentwurfsplanung zu erarbeiten und anschließend dem Gemeinderat vorzustellen.
 
Budgetberichte per 01.07.2024
 
Im Rahmen der Budgetierung sind von den Budgetverantwortlichen der Schlossschule, der Hornenbergschule, der Reischachschule und der Feuerwehr zu den Stichtagen 01.04., 01.07. und 01.10., so genannte Sparten-Kurzinformationen zu ihrem Budget zu erstellen. Der Gemeinderat wurde über die der Verwaltung zugegangenen Berichte informiert und es wurde hiervon Kenntnis genommen.
 
Kriminalitäts- und Unfallstatistik für das Jahr 2023
 
Das Polizeipräsidium Konstanz hat der Gemeindeverwaltung die Kriminalitäts- und Verkehrsunfallstatistik für das Jahr 2023 übersandt. Diese kann als insgesamt unauffällig beurteilt werden und  wurde dem Gemeinderat vorgestellt. Der Gemeinderat hat hiervon Kenntnis genommen.
 
Baugesuche
 
Der Gemeinderat hatte über 6 Baugesuche zu beraten. 1 Baugesuch war lediglich zur Kenntnisnahme. Bei den übrigen Baugesuchen wurde jeweils das gemeindliche Einvernehmen sowie die teilweise erforderlichen Befreiungen erteilt.
 
Bekanntgaben
 
Am 01.09.2024 hat der zukünftige Bauhofleiter Hubert Butschle seinen Dienst angetreten. Die Gemeinde ist in der vorteilhaften Situation, dass der erfahrene Bauhofleiter Peter Disch, der zum 30.11.2024 in seinen wohlverdienten Ruhestand tritt, Herrn Butschle ganze 3 Monate in den komplexen Bereich des Bauhofleiters und Wassermeister einarbeiten kann. Herr Butschle erhält als Dienstwagen einen Mitsubishi. Herr BM Stärk freute sich, dass das örtliche Autohaus Matthias Sterk hier nach einer Ausschreibung den Zuschlag bekommen hat.
 
Am 16.09.2024 findet die erste Infoveranstaltung zum Thema Breitband in der Donauhalle statt.