Voraussetzung / Unterlagen
Voraussetzungen für eine standesamtliche Trauung
Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die Eheschließenden müssen die Erklärungen persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgeben. Die Eheschließung wird im Beisein der Ehegatten beurkundet.
Die Verlobten müssen zunächst ihre Eheschließung anmelden – auch dürfen der Ehe keine Hindernisse entgegenstehen. Ob dies der Fall ist entscheidet der Standesbeamte. Die Anmeldung für die standesamtliche Trauung wird durch persönliche Vorsprache beim Standesbeamten vorgenommen.
Die Verlobten müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausnahmsweise können auch Personen heiraten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, wenn der künftige Ehegatte volljährig ist. Notwendig ist hierzu eine Befreiung des Amtsgerichts (Familiengerichts) für den Minderjährigen.
Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich, können aber nach wie vor beteiligt werden.
Außerdem werden Trauringe nicht mehr zwingend benötigt. Wer möchte kann sie aber trotzdem noch während der standesamtlichen Trauung seinem zukünftigen Ehepartner anstecken.
Bei Ausländern können weitere oder andere Voraussetzungen zu beachten sein.
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung einer Eheschließung
Bei deutschen Staatsangehörigen:
• gültiger Personalausweis oder Reisepass
• Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als vier Wochen)
• neu ausgestellter beglaubigter Geburtsregisterausdruck mit Hinweisen bzw. Abschrift des Geburtseintrags (erhältlich beim Geburtsstandesamt)
Bei geschiedenen oder verwitweten Partnern zusätzlich:
• Eheurkunde mit Auflösungsvermerk bzw. Abschrift des Eheregisters (ehem. Fam.Buch), ausgestellt nach dem 01.01.2009
Bei sorgeberechtigten Partnern zusätzlich:
• Geburtsregisterausdruck mit Hinweisen für alle Kinder. (Bis auf Weiteres kann für Kinder, die vor dem 01.01.2009 geboren sind auch eine Abstammungsurkunde vorgelegt werden.)
Bei Verlobten mit ausländischer Staatsangehörigkeit:
Ausländische Staatsangehörige haben zusätzlich neben einer Familienstandsbescheinigung oder einem Ehefähigkeitszeugnis die vom Oberlandesgericht Stuttgart aufgelisteten Unterlagen zu beschaffen (www.olg-stuttgart.de/service/Ehefähigkeitsverfahren/Länderverzeichnis). Ist ein Verlobter Staats-angehöriger eines Landes, das keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellt, ist die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses vom Oberlandesgericht erforderlich.
Bitte setzen Sie sich immer rechtzeitig mit dem Standesamt in Verbindung falls einer oder bei-de Verlobten Ausländer sind!
Quelle: www.service-bw.de