Eröffnungsbilanz der Gemeinde Immendingen zum 01.01.2020 liegt auf

Der Landtag Baden-Württemberg hat am 11.04.2013 das Gesetz zur Änderung gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Dabei wurde auch die Übergangsfrist zur Einführung des „Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR)“ auf 31.12.2019 verlängert.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.07.2016 den Grundsatzbeschluss zur Einführung des NKHR gefasst. Zum 01.01.2020 hat die Gemeinde Immendingen das Finanzwesen von der Kameralistik auf das NKHR umgestellt. Neben der technischen Umstellung des Rechnungswesens war die Bewertung des kommunalen Vermögens und der Schulden eine der zentralen Aufgaben im Rahmen des Umstellungsprozesses. Das Endergebnis findet sich in der vorliegenden Eröffnungsbilanz wieder.
 
Die Eröffnungsbilanz ist ein wesentlicher Bestandteil der neuen Drei-Komponenten-Rechnung (Ergebnishaushalt, Finanzhaushalt und Bilanz) des neuen Haushaltsrechts. Durch die Ermittlung und Bewertung aller Vermögenswerte schafft sie die Basis für eine ressourcenorientierte Steuerung, indem auch der Werteverzehr in Form von Abschreibungen transparent dargestellt wird.
 
Die Eröffnungsbilanz ist nach § 95 Abs. 2 Satz 2 GemO um einen Anhang zu erweitern. Hierbei sind gemäß § 53 Abs. 1 GemHVO die einzelnen Bilanzpositionen aufzunehmen und gemäß § 55 Abs. 2 GemHVO zu erläutern.
 
Einstimmig stellte der Gemeinderat am 16.09.2024 die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Immendingen zum 01.01.2020 mit folgenden Werten fest.

 
Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Immendingen zum 01.01.2020 liegt in der Zeit von 28.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024 im Rathaus Immendingen -Kämmerei- während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.