Hunde müssen angemeldet sein

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass jeder über drei Monate alte Hund innerhalb eines Monats bei der Kämmerei, Schlossplatz 2, 78194 Immendingen, 
Tel. 07462/24248, angemeldet werden muss. Hundehalter, die dieser Anzeigepflicht nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Anmeldeformulare sind auf unserer Homepage unter Rathaus Online „Formulare“ zu finden.
 
Für die bereits angemeldeten Hunde sind die Hundehalter im Besitz der silbernen herzförmigen Hundesteuermarke mit Gemeindewappen. Diese Steuermarke muss dem Hund auf jeden Fall dann sichtbar angehängt werden, wenn er außerhalb des vom Hundehalter bewohnten Hauses oder des umfriedeten Grundbesitzes läuft. Eine andere Form der Steuermarken ist nicht mehr gültig.